... wenig, nichts, gar nichts
Haben Sie Ihren Angehörigen schon einmal gedroht, sie an der Erbschaft nicht zu beteiligen? Je nach Höhe des erwarteten Nachlasses können Sie damit entweder deutliches Unbehagen oder teilnahmsloses Achselzucken erzeugen.
Der Ausschluss
Enterbung in einem Testament bedeutet den Ausschluss von der Erbfolge. Der Ausschluss kann dadurch erfolgen, dass einfach andere Personen als Erben eingesetzt werden. Die Enterbung kann aber auch ausdrücklich erklärt werden.
Musterformulierung

Durch dieses Testament enterbe ich meine Tochter Anna. Sie soll kein Erbe werden.
Problem:
Damit haben Ihre nächsten Verwandten nach Ihrem Ableben aber immer noch einen Anspruch auf einen geringen Teil Ihres Nachlasses. Der Anspruch auf den Pflichtteil für die nächsten Angehörigen bleibt also erhalten. Er beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Pflichtteilsentzug
Einen Totalausschluss Ihrer nächsten Angehörigen können Sie nur über einen Entzug des Pflichtteils erreichen. Nur bei schweren schuldhaften Verfehlungen steht Ihnen als künftiger Erblasser auch dieses Recht zu. Die Entziehungsgründe sind im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt.
Keinen Anspruch auf den Pflichtteil hat danach, wer...
- Ihnen, Ihrem Ehegatten, einem anderen Abkömmling oder einer Ihnen ähnlich nahestehenden Person nach dem Leben trachtet,
- sich eines Verbrechens oder vorsätzlichen schweren Vergehens gegen eine der eben genannten Personen schuldig macht,
- eine Ihnen gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt,
- wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe am Nachlass deshalb für Sie unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.
Wie der Pflichtteil entzogen wird
Lesen Sie Genaueres unter
Pflichtteilsentziehung nach.