Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Gesetzliches Erbrecht".
Erben auch nichteheliche und adoptierte Kinder?
Ja. Nichteheliche Kinder, die nach dem 1.7.1949 geboren sind, erben wie eheliche Kinder, soweit die Vaterschaft des Erblassers zweifelsfrei feststeht. Sollte ein nichteheliches Kind vor dem 1.7.1949 geboren sein, beerbt es nur seine Mutter. Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt. Sie können also auch die Verwandten ihrer Adoptiveltern beerben. Ausnahme: Das Kind war bei Adoption volljährig. Dann kann es nur seine Adoptiveltern, aber keine anderen Adoptiv-Verwandten beerben. Erbrechte kann es jedoch in diesem Fall gegenüber der leiblichen Familie des adoptierten Kindes geben.