Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Ehegattenerbrecht".
Kann es aus irgendwelchen Gründen passieren, dass ein geschiedener Ehepartner erbt?
Wenn aus der geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, kann sich ein Erbrecht des geschiedenen Ehegatten über die gemeinsamen Kinder ergeben. Dies passiert, wenn nach dem Tod eines Ehegatten dessen Vermögen über die Erbfolge an die gemeinsamen Kinder geht und eines dieser Kinder kinderlos noch vor dem geschiedenen Ehegatten verstirbt. Dann nämlich hat der überlebende Ehegatte als Elternteil einen Erbanspruch am Nachlass des vorverstorbenen Kindes und damit auch am Vermögen des von ihm geschiedenen Ehegatten. Diese Konstruktion erscheint auf den ersten Blick weit hergeholt, ist es aber nicht: Solche Fälle kommen z.B. bei Verkehrsunfällen, bei denen mehrere Familienmitglieder nacheinander sterben, vor.