Kinder und Jugendliche fallen regelmäßig durch leichtere Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung, Hehlerei oder leichte Brandstiftung auf.
Strafmündig
Kinder
unter 14 Jahren sind grundsätzlich strafunmündig. Das bedeutet sie können strafrechtlich nicht verfolgt werden.
Jugendliche ab dem
14. Lebensjahr können für ihre kriminellen Aktivitäten zur Verantwortung gezogen werden. Lenkst du also durch räuberische Erpressung, Drogendelikte oder anderes das Augenmerk der Polizei auf dich, kann eine Strafe verhängt werden, die nicht unerheblich ist.
Bist du
unter 14 Jahre alt, bedeutet das nicht, dass du ungestraft Prügeln und Klauen darfst. Dir können ebenfalls ernste Konsequenzen drohen: Gewalttätiges Verhalten kann zu
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bis zum Verweis führen.
Gründe für Straftaten
Straftaten können vielerlei Ursachen haben. Strafbare Handlungen werden oft aus
- Abenteuerlust,
- als Mutprobe oder eine Art Sport,
- als Aufnahmeprüfung in eine Clique,
- um Aufmerksamkeit zu erregen (z.B. als Hilfeschrei an die Eltern)
begangen.
Typische Delikte
Diebstahl
Ladendiebstahl ist die am meisten verbreitete Freizeitaktivität. Besonders für Kinder sind Waren im Supermarkt eine große Versuchung. Die Waren sind häufig auf Kinderhöhe positioniert und bieten somit ein leichtes Angriffsziel. Der Diebstahl beginnt, sobald du die Ware so versteckt hast, dass der Ladenangestellte sie nicht mehr sehen kann. Steckst du also einen Lutscher in die Jackentasche, begehst du schon einen Ladendiebstahl.
Schlimmer ist der räuberische Diebstahl. Wirst du auf frischer Tat ertappt und wehrst du dich gegen den Bestohlenen oder bedrohst ihn, machst du dich des räuberischen Diebstahls strafbar.
Raub und räuberische Erpressung
Nimmst du einem Mitschüler ein Gegenstand mit Gewalt weg, spricht man von Raub. Diese Form der strafbaren Handlung ist besser bekannt unter dem Begriff des Abziehens: Kinder und Jugendliche werden dabei unter Androhung von Gewalt erpresst, Geld oder teure Markenkleidung abzugeben.
Erpressung
Erpressung bedeutet, jemand anderen mit Gewalt oder Drohung zu einem Tun oder Unterlassen zu bewegen, um sich unrechtmäßig zu bereichern.
Wirst du also jeden Tag gezwungen ein Schutzgeld zu bezahlen, damit du auf dem Heimweg keine Prügel beziehst, stellt das eine Erpressung dar.
Nötigung
Du nötigst deinen Mitschüler, wenn du ihn mit der Drohung, sein Fahrrad sonst kaputtzumachen, zum Abschreiben lassen der Hausaufgaben zwingst.
Bedrohung
Du begehst eine strafbare Handlung, wenn du jemandem damit drohst, gegen ihn selbst oder ihm nahestehende Personen ein Verbrechen zu begehen.
Sachbeschädigung
Schlitzt dir jemand mutwillig deine Fahrradreifen auf, liegt eine Sachbeschädigung vor.
Körperverletzung ohne Waffen
Körperverletzung ist vor allem in der Schule ein ernstes Thema. Jemanden zu misshandeln oder in seiner Gesundheit zu schädigen, ist kriminelles Verhalten und sollte in den meisten Fällen angezeigt werden. Zu Körperverletzungen zählen beispielsweise Ohrfeigen, Faustschläge, Würgen oder das Abschneiden der Haare.
Sind dann auch noch Waffen oder ähnliche gefährliche Gegenstände im Spiel, spricht man von
gefährlicher Körperverletzung. Ein kräftiger Stiefel, mit dem zugetreten, oder eine Flasche, mit der zugeschlagen wird, können gefährliche Gegenstände darstellen. Sie sind geeignet, schwere Verletzungen zu verursachen. Die gefährliche Körperverletzung wird regelmäßig härter bestraft als eine einfache Körperverletzung.
Schwere Körperverletzung
Trägt das Opfer durch die Körperverletzung ernsthafte gesundheitliche Schäden davon, wie den Verlust der Sehkraft oder der Gebrauchsfähigkeit eines Körperteils oder bleiben dauerhaft Behinderungen zurück, liegt eine schwere Körperverletzung vor.
Versuch
Beachte, dass bereits der
Versuch der genannten Straftaten, mit Ausnahme der Bedrohung, strafbar ist.
Drogendelikte
Nach dem Betäubungsmittelgesetz macht sich jeder strafbar, der mit Rauschgift in Kontakt kommt. Es wird bestraft, wenn du Betäubungsmittel ohne Erlaubnis anbaust, herstellst, besitzt, ohne Handel zu treiben einführst, ausführst, veräußerst, abgibst, sonst in Verkehr bringst oder dir in sonstiger Weise verschaffst, eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln öffentlich oder eigennützig mitteilst, eine solche Gelegenheit anderen verschaffst oder gewährst oder wenn du jemanden zum unbefugten Gebrauch von Betäubungsmitteln verleitest. Wirst du von jemanden eingeladen, mal am Joint zu ziehen, stellt dies ebenfalls eine illegale Handlung dar.
Drogenkonsum führt nicht selten zu Folge- oder Beschaffungskriminalität. Im Übrigen reichen bereits kleinste Mengen aus, um sich strafbar zu machen.
Drogenkonsum wird in der Schule sehr ernst genommen. Vor allem, wenn mit den Drogen gedealt und dadurch andere Mitschüler gefährdet werden, wird nicht selten Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Schulen bzw. die Schulleitung haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Sache mit einer Ordnungsmaßnahme beizulegen.
Urheberrechtsverletzung durch Raubkopien
Welcher Schüler kann sich das Leben noch ohne den Computer vorstellen? Wohl keiner. Der Computer ist im Zeitalter der modernen Kommunikationsmittel weder aus Beruf, Schule oder Freizeit wegzudenken.
Der PC läuft nicht ohne Software und diese ist nicht ganz billig. So werden häufig PC-Software und PC-Spiele kopiert und weitergegeben. Das ist aber eine strafbare Handlung. Denn Software stellt geistiges Eigentum dar und genießt sehr oft urheberrechtlichen Schutz.
Tipp
Raubkopien erkennt man meist daran, dass die Programm- oder Installationsbeschreibungen kopiert sind und die CDs keine Originaletiketten tragen!
Fast alle aus beweglichen Bildern bestehenden Computerspiele fallen unter den urheberrechtlichen Laufbilderschutz. Diese Art von filmähnlichen Werken - wie auch deren Kopien - dürfen nach dem Urhebergesetz weder vervielfältigt noch verbreitet werden. So können im Ernstfall bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe drohen.
Vertreibst du PC-Software oder PC-Spiele professionell über Internetplattformen beispielsweise als Powerseller, kannst du sogar zu bis zu fünf Jahre Gefängnis oder zu einer sehr hohen Geldstrafe verdonnert werden. Darüber hinaus musst du mit Hausdurchsuchungen und Sicherstellung von Beweismaterial rechnen. Auch drohen erhebliche Schadenersatz- und Abmahnkosten oder Kosten eines zivilrechtlichen Prozesses, den der Urheber ggf. gegen dich anstrengen wird.
Nach dem Vorbild amerikanischer "Teen Courts" wurden an ausgewählten Schulen im Bundesgebiet so genannte Schülergerichte ins Leben gerufen, die sich im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit Straftaten von Jugendlichen auseinandersetzen.
So wurden in Bayern (Augsburg, Aschaffenburg, Ingolstadt, Ansbach, Memmingen), Hessen (Wiesbaden), Nordrhein-Westfalen (Siegen), Sachsen (Bautzen, Leipzig, Zwickau), Sachsen-Anhalt (Halberstadt) und Baden-Württemberg (Kehl) Schülergremien eingeführt. Im baden-württembergischen Kehl wird das Konzept auch bei strafunmündigen Kindern, also bei unter 14-Jährigen, angewandt. In Kooperation mit dem Jugendsachbearbeiter der Polizei und mit dem Einverständnis der Eltern, werden straffällige Kinder an das Schülergremium weitergeleitet.
Hauptmotive für die Einführung von Schülergerichten ist die Annahme, dass Jugendlichen die Meinung Gleichaltriger besonders wichtig ist und durch die Mitwirkung Gleichaltriger die Einsicht straffälliger Jugendlicher gefördert wird. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie das Verfahren abläuft, erfährst du hier.
Tipp
Grundsätzlich gilt: Wenn du von Gewalt an deiner Schule betroffen bist oder Opfer kennst, sprich mit deinen Freunden, Eltern, dem Klassenlehrer, der Schulleitung oder der Polizei. Sie können dir weiterhelfen und wissen was zu tun ist.