Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Aktuelle Urteile
Üben getrennt lebende Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus, entscheidet in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens der Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Dazu zählt auch die Frage, ob das Kind Impfungen gegen Kinderkrankheiten erhalten soll. Dies entschied das Amtsgericht Darmstadt.
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Ein Polizeibeamter muss seinen Diensthund bei einer Festnahme soweit in der Gewalt haben, dass dieser dem Festgenommenen keine willkürlichen Bisswunden zufügt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe gestand einem 14-Jährigen, der irrtümlich für einen Straftäter gehalten worden war, Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro für diverse Bisswunden zu.
Verhängt ein Gericht gegen einen Verkehrssünder ein Fahrverbot mit viermonatiger Frist zur Abgabe des Führerscheins und verhängt dann ein weiteres Gericht wegen einer anderen Tat ein Fahrverbot ohne Abgabefrist, ist eine Zusammenlegung der beiden Fahrverbote nicht möglich.
Ein „spiritueller Meister", der seinen Anhängern verspricht, gespendete Gelder an „Unsterbliche" weiterzuleiten, muss das Geld zurückzahlen – wenn er es stattdessen für sich selbst ausgibt. Das Oberlandesgericht München verurteilte einen Mann dementsprechend zur Rückzahlung von 109.000 Euro an ein Ehepaar.
Wer eine sogenannte „Blitzer-App" benutzt, um sich vor Geschwindigkeitskontrollen warnen zu lassen, riskiert ein Bußgeld. Denn die Nutzung dieser Apps verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Verwendet ein Lehrer auf der Schul-Homepage als Werbung für ein schulisches Angebot unberechtigt ein fremdes Foto, muss das jeweilige Bundesland wegen der Urheberrechtsverletzung Schadenersatz zahlen. Denn der Lehrer hat in Ausübung seines öffentlichen Amtes gehandelt. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Verkauft ein Teehandelsunternehmen einen Früchtetee als „Himbeer-Vanille-Abenteuer" und beschriftet ihn mit Hinweisen auf natürliche Zutaten, obwohl er weder Himbeeren noch Vanille enthält, stellt dies eine unlautere Werbung dar. Eine solche Irreführung des Verbrauchers ist nicht zulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Wenn der Chef private Einträge von Arbeitnehmern in Outlook oder Lotus Notes Terminkalendern heimlich kontrolliert, ist das in der Regel unzulässig. In bestimmten Ausnahmen kann der Arbeitgeber solche Kalendereinträge allerdings zur Begründung einer Kündigung nutzen und ein Gericht kann sie als Beweismittel verwerten – zum Beispiel bei Arbeitszeitbetrug. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Mainz.
Verbleiben im Tank eines neuen Porsches aus technischen Gründen noch ein paar Liter Treibstoff, auch wenn der Bordcomputer eine Reichweite von 0 km anzeigt, ist das Fahrzeug nicht mangelhaft. Informieren Sie sich hier über ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zu diesem Thema.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf per Hausordnung festlegen, dass Hunde und Katzen in der Wohnanlage nicht frei herumlaufen dürfen. Ein Anleinzwang bewegt sich im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung der Anlage. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. hervor.
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